Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für die Miete und Bereitstellung von Geschäfts- und Tagungsräumen

  1. Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
  2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das gemeinsame Essen muss spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn unserer Bankettabteilung, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
  3. Der Veranstalter haftet uns gegenüber für die Bezahlung von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und ähnlichem.
  4. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne unserer Zustimmung nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Vom Veranstalter mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
  5. Sollten Störungen oder Defekte an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, werden wir soweit möglich, für die sofortige Abhilfe besorgt sein. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach Absprache erlaubt und bedarf der vorhergehenden schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Es kann ein sog. „Zapfengeld“ erhoben werden.
  7. Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Das Hotel kann für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.
  8. Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Bankett-Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.
  9. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik usw.) behält sich das Hotel das Recht vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.
  10. Unsere Endabrechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  11. Bei Abbestellung von Konferenzen und Ausstellungsräumen, Banketten sowie von reservierten Hotelzimmern, werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
    bis 40 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
    39 bis 30 Tage vor dem Anlass: 30% der vereinbarten Leistungen
    29 bis 14 Tage vor dem Anlass: 45% der vereinbarten Leistungen
    13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistungen
    6 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen

    Sollte die Möglichkeit zur Weitervermietung der bestellten Räumlichkeiten oder Hotelzimmern bestehen, entfällt der oben errechnete Preis ganz.

Wir behalten uns vor, eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen. Die Reservation wird nur aufrechterhalten, sofern diese Zahlung fristgerecht erfolgt.

Auf die vorliegende Vereinbarung kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Zürich vereinbart.

Die Direktion